Covid-19
Liebe Freunde!
Folgende Zeilen der Stadtverwaltung, die uns heute erreichten, sind keine Überraschung:
"Unter Bezug auf die aktuelle CoronaSchVO ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in
allen öffentlichen und privaten Anlagen (…) unzulässig (§ 9 Abs. 1 CoronaSchVO)
(...)
Der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen ist weiterhin möglich."
Daher sagen wir hiermit auch den HAMMERHARTEN DoToRo ab!